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Jobcenter Umzug Berlin - was sind die Voraussetzungen? Bürgergeld Umzug

Die Voraussetzungen für einen Umzug über das Jobcenter können je nach individueller Situation unterschiedlich sein. Im Allgemeinen müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:


  1. Leistungsbezug: Sie müssen Leistungen vom Jobcenter beziehen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialgeld.

  2. Zustimmung des Jobcenters: Sie benötigen die Zustimmung des Jobcenters für den Umzug. In der Regel müssen Sie nachweisen, dass der Umzug aus beruflichen oder persönlichen Gründen notwendig ist.

  3. Angemessenheit der Kosten: Das Jobcenter prüft, ob die Kosten für den Umzug angemessen sind. Es werden in der Regel nur Umzüge innerhalb eines bestimmten Radius oder in angemessener Entfernung vom aktuellen Wohnort genehmigt.

  4. Nachweis der Notwendigkeit: Sie müssen nachweisen, dass der Umzug aus beruflichen Gründen notwendig ist, zum Beispiel aufgrund einer neuen Arbeitsstelle oder einer Ausbildung oder Sie erwarten z.B. Nachwuchs und die alte Wohnung wird zu klein, Ihr Vermieter hat den Mietvertrag ohne Eigenverschulden gekündigt, Heirat, Trennung usw.

  5. Kostenvoranschlag: Sie müssen einen Kostenvoranschlag für den Umzug einreichen, um die Kosten zu belegen.

Es ist wichtig, sich vor dem Umzug mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen und die genauen Voraussetzungen und Anforderungen zu klären. Jedes Jobcenter kann unterschiedliche Richtlinien haben, daher ist es ratsam, sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden.


Wichtig Hinweis. Eine Umzugsfirma wird vom Jobcenter nur übernommen wenn Sie, gesundheitlich eingeschränkt sind. In diesem Fall kann das Jobcenter auf Eigenleistung bestehen und den Leistungsempfänger dazu verpflichten sein Umzugsgut selbst zu verpacken.


Welche Kosten können vom Jobcenter übernommen werden?


Der Umzug muss frühzeitig angemeldet werden, besonders bei einem Umzug in eine andere Stadt. Das Jobcenter wird dann alles an die zuständigen Jobcenter Mitarbeiter in der neuen Stadt weiterleiten. Wird der Umzug Berlin genehmigt, können folgende Kosten erstattet werden.


  1. Wohnungsbeschaffungskosten

  2. Umzugskosten mit einer Umzugsfirma Berlin / Umzugshelfer, Kartons, Wagen

  3. Pauschal für Renovierungsarbeiten

  4. Übernahme der Mietkaution


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